Wärmeschutz Nachweis
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - Anforderungen und Nachweise (Bundesgesetz)
Seit dem 1. Januar 2009 muss bei Gebäuden über 50 Quadratmetern, die neu errichtet werden, ein bestimmter Prozentsatz des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Damit ersetzt seit 2009 das bundesweit geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die Anforderungen für Neubauten.
Als Eigentümer von Wohngebäuden müssen Sie sich für die Baurechtsbehörde bestätigen lassen, dass Sie die Vorgaben erfüllen, geeignete Ersatzmaßnahmen ergreifen oder davon befreit worden sind.
Achtung: Wer die Bestimmungen des Gesetzes nicht erfüllt oder keinen entsprechenden Nachweis darüber erbringt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Einen Nachweis, dass die Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf mindestens folgenden Prozentsatz erreicht:
- solare Strahlungsenergie: 15 Prozent
- gasförmige Biomasse: 30 Prozent
- flüssige oder feste Biomasse: 50 Prozent
- Geothermie oder Umweltwärme: 50 Prozent
Für die Nachweisführung werden Formulare über die unteren Baurechtsbehörden zur Verfügung gestellt. Der zur Ausstellung von Nachweisen Berechtigte Energieberater wird Ihre Heizungsanlage überprüfen und auf dem Formular bestätigen, dass Sie die Vorgaben eingehalten beziehungsweise eine Ersatzmaßnahme umgesetzt haben.
Wir können Ihnen diese Berechnungen erstellen
und die Bestätigung , die Sie für das Bauamt benötigen entsprechend ausstellen -
Vorlageberechtigte Partner bestätigen das, und damit können Sie die Pflichterfüllung nachweisen
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